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Urlaubsverwaltung digital: Anträge, Resturlaub, Übersicht

Digitale Urlaubsverwaltung bündelt Urlaubsanträge, Genehmigungen und Resturlaub an einem Ort. Statt Zettel, Tabellen und E-Mail-Ketten sehen Mitarbeiter und Vorgesetzte jederzeit, wer wann frei hat und wie viele Tage noch übrig sind.

Was das Bundesurlaubsgesetz vorgibt

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert jedem Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche zu. Das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Arbeits- oder Tarifverträge können mehr Urlaub vorsehen. Wie Resturlaub übertragen wird oder verfällt, hängt vom Einzelfall ab und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Typische Probleme ohne digitale Lösung

  • Anträge gehen in E-Mail-Postfächern oder auf Zetteln unter
  • Der aktuelle Resturlaub muss von Hand nachgerechnet werden
  • Überschneidungen im Team fallen erst spät auf
  • Krankheitstage und Urlaub landen in getrennten Listen

Was eine digitale Urlaubsverwaltung leisten sollte

  • Antrag direkt im Kalender stellen und den Status einsehen
  • Resturlaub automatisch berechnen
  • Offene Anträge zentral genehmigen oder ablehnen, mit Notiz
  • Urlaubskonten der Mitarbeiter zentral einsehen

Diese Abläufe bildet die Urlaubsverwaltung in Vaydena Arbeitszeiterfassung ab, zusammen mit der Zeiterfassung. Mehr dazu auf der Seite Funktionen.

Verbindung zur Arbeitszeiterfassung

Urlaub und Arbeitszeit gehören zusammen: Liegt beides in einem System, stimmen Auswertung und Abrechnung ohne Nacharbeit. Grundlagen dazu im Artikel Was ist Arbeitszeiterfassung? und zur Wahl der passenden Lösung in Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Fazit

Eine digitale Urlaubsverwaltung spart Rückfragen, macht Resturlaub transparent und lässt sich mit der Zeiterfassung zu einer Übersicht verbinden.

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